Rückfahr - Warntonlampe
Rückfahr - Warntonlampe
Hallo zusammen,
in einem anderen Forum bin ich auf die Suche nach einer Rückfahr - Warnton - Lampe gestossen und habe sie doch tatsächlich auch gefunden:
Rückfahr - Warntonlampe (LINK)
Laut des anderen Forums soll der Einsatz einer solchen Birne nicht zulässig sein. Leider finde ich aber keinen Hinweis darauf, dass diese Birne laut StVZO nicht zulässig ist. Weiss da jemand mehr? Vielleicht sogar die genaue Vorschrift / Norm?
Als Warnung anderer stelle ich mir das schon nicht schlecht vor, falls man mal jemanden übersieht kann dieser fix zur Seite "hüpfen". Aber wie laut die Dinger wohl sind (auch laut genug) ???
Grüsse
der addi
in einem anderen Forum bin ich auf die Suche nach einer Rückfahr - Warnton - Lampe gestossen und habe sie doch tatsächlich auch gefunden:
Rückfahr - Warntonlampe (LINK)
Laut des anderen Forums soll der Einsatz einer solchen Birne nicht zulässig sein. Leider finde ich aber keinen Hinweis darauf, dass diese Birne laut StVZO nicht zulässig ist. Weiss da jemand mehr? Vielleicht sogar die genaue Vorschrift / Norm?
Als Warnung anderer stelle ich mir das schon nicht schlecht vor, falls man mal jemanden übersieht kann dieser fix zur Seite "hüpfen". Aber wie laut die Dinger wohl sind (auch laut genug) ???
Grüsse
der addi
Schaut doch mal vorbei:
www.kletterkirche.de - Kletterkirche MG - Klettern in einer echten Kirche !
Der ersten und einzigen Kirche Deutschlands, in der geklettert werden darf!
www.kletterkirche.de - Kletterkirche MG - Klettern in einer echten Kirche !
Der ersten und einzigen Kirche Deutschlands, in der geklettert werden darf!
- menzian
- Senior Member
- Beiträge: 661
- Registriert: 21. Nov 2010, 18:44
- Wohnort: wo der Rhein aus dem Bodensee fließt
Ja, das würde mich auch mal interessieren. Ich habe bis jetzt auch noch nirgend einen Hinweis gefunden, ob Verbot.
Aber wir haben ja hier im Forum kompetente Fachleute, welche bestimmt eine Antwort haben.
Aber wir haben ja hier im Forum kompetente Fachleute, welche bestimmt eine Antwort haben.
Gruß Micha und Gabi aus dem Hegau am Bodensee
zur Zeit ohne Fahrzeug
Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
zur Zeit ohne Fahrzeug
Wer A sagt, der muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
Meines Wissens nach sind Rückfahrwarner nicht verboten, sie müssen aber das richtige E-Prüfzeichen besitzen.
Dies wurde mir vom ADAC, KBA, TÜV, DEKRA und KÜS so schriftlich bestätigt.
Und die im ersten Beitrag unter dem Link gemeinte Lampe besitzt nicht dieses Prüfzeichen.
Und meines Wissens nach gibt es auf dem deutschen Markt keine Lampe mit Summer, die so ein Prüfzeichen hat.
Am besten behilft man sich mit einem "externen" Summer, der an den gleichen Stormkreis angeschlossen wird und summt, wenn die Lampe brennt und der so ein Prüzeichen hat.
Garfield
Dies wurde mir vom ADAC, KBA, TÜV, DEKRA und KÜS so schriftlich bestätigt.
Und die im ersten Beitrag unter dem Link gemeinte Lampe besitzt nicht dieses Prüfzeichen.
Und meines Wissens nach gibt es auf dem deutschen Markt keine Lampe mit Summer, die so ein Prüfzeichen hat.
Am besten behilft man sich mit einem "externen" Summer, der an den gleichen Stormkreis angeschlossen wird und summt, wenn die Lampe brennt und der so ein Prüzeichen hat.
Garfield
-
- Member
- Beiträge: 104
- Registriert: 21. Jun 2011, 21:55
Na was ist das denn für eine Logik? Die sind in Deutschland nicht verboten, aber es gibt keine mit Prüfzeichen auf dem deutschen Markt? Aber was ist der deutsche Markt?
Ist das nicht auch deutscher Markt??? Der Anbieter ist ein deutscher Laden...
Rückfahr - Warntonlampe (LINK)
Witzige Idee ist aber der Einwand mit der Müllabfuhr Ich glaube aber, dass die Müllautos mit Summern / Piepern ausgestattet sind. Die sind nämlich sehr laut und die Lampen sollen angeblich nicht so laut sein. Das wundert mich allerdings auch wieder. Was ist denn mit den Blinklichtern von Motorrollern? Die haben doch auch oft einen, teils sogar sehr lauten, Piepton beim Blinken? Sind das die Lampen oder auch extra Summer / Pieper?
Grüsse
der addi
Ist das nicht auch deutscher Markt??? Der Anbieter ist ein deutscher Laden...
Rückfahr - Warntonlampe (LINK)
Witzige Idee ist aber der Einwand mit der Müllabfuhr Ich glaube aber, dass die Müllautos mit Summern / Piepern ausgestattet sind. Die sind nämlich sehr laut und die Lampen sollen angeblich nicht so laut sein. Das wundert mich allerdings auch wieder. Was ist denn mit den Blinklichtern von Motorrollern? Die haben doch auch oft einen, teils sogar sehr lauten, Piepton beim Blinken? Sind das die Lampen oder auch extra Summer / Pieper?
Grüsse
der addi
Schaut doch mal vorbei:
www.kletterkirche.de - Kletterkirche MG - Klettern in einer echten Kirche !
Der ersten und einzigen Kirche Deutschlands, in der geklettert werden darf!
www.kletterkirche.de - Kletterkirche MG - Klettern in einer echten Kirche !
Der ersten und einzigen Kirche Deutschlands, in der geklettert werden darf!
- Ruhrpottrecke
- Senior Member
- Beiträge: 883
- Registriert: 22. Nov 2010, 09:57
- Wohnort: Essen
- Kontaktdaten:
Und noch ein Hinweis bzw. Gedankengang von mir:
Die Betriebserlaubnis erlischt? Ich bin ein wenig skeptisch, ob das in jedem Falle so ist!
Denn dazu müsste ja gemäß § 19 StVZO eine der dort genannten Varianten erfüllt sein. Variante 1 schliesse ich direkt schonmal aus, weil die Fahrzeugart nicht geändert wird. Alternative 2, also die Gefährdungsvariante wäre meines Erachtens nur dann tangiert, wenn die Lampe tatsächlich schwächer ist und damit unter die vorgeschriebene Lichtstärke kommt. Dann könnte es z.B. in der Dunkelheit dazu kommen, dass ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug nicht gesehen wird und es zum Unfall kommt.
Variante 3, die Umweltvariante, könnte auch zum Tragen kommen. Nämlich dann, wenn Schallemmissionen so laut sind, dass sie andere unzumutbar belästigen. Hier allerdings frage ich mich, was der Unterschied sein soll ggü. LKWs oder z.B. dem Müllauto mit Piepston. Oder gar einem Motorroller, der beim Blinken zusätzlich piepst!
...das Thema ist meiner Meinung nach nicht so leicht...
Grüsse
der addi
Die Betriebserlaubnis erlischt? Ich bin ein wenig skeptisch, ob das in jedem Falle so ist!
Denn dazu müsste ja gemäß § 19 StVZO eine der dort genannten Varianten erfüllt sein. Variante 1 schliesse ich direkt schonmal aus, weil die Fahrzeugart nicht geändert wird. Alternative 2, also die Gefährdungsvariante wäre meines Erachtens nur dann tangiert, wenn die Lampe tatsächlich schwächer ist und damit unter die vorgeschriebene Lichtstärke kommt. Dann könnte es z.B. in der Dunkelheit dazu kommen, dass ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug nicht gesehen wird und es zum Unfall kommt.
Variante 3, die Umweltvariante, könnte auch zum Tragen kommen. Nämlich dann, wenn Schallemmissionen so laut sind, dass sie andere unzumutbar belästigen. Hier allerdings frage ich mich, was der Unterschied sein soll ggü. LKWs oder z.B. dem Müllauto mit Piepston. Oder gar einem Motorroller, der beim Blinken zusätzlich piepst!
...das Thema ist meiner Meinung nach nicht so leicht...
Grüsse
der addi
Schaut doch mal vorbei:
www.kletterkirche.de - Kletterkirche MG - Klettern in einer echten Kirche !
Der ersten und einzigen Kirche Deutschlands, in der geklettert werden darf!
www.kletterkirche.de - Kletterkirche MG - Klettern in einer echten Kirche !
Der ersten und einzigen Kirche Deutschlands, in der geklettert werden darf!
Alle mir bekannten Fahrzeuge mit solchen Summern oder Piepern haben den Tongeber extra, auch Motorroller pp. und nicht in der Lampe eingebaut.
Es gibt ja jede Menge Teile, die man in Deutschland umproblematisch für Fahrzeuge kaufen kann, sie aber nicht nach der STVZO zugelassen sind.
Selbst Fritz-Berger bietet die Lampe an, allerdings mit dem Hinweis: "im Bereich der StVZO nicht zugelassen."
Es sei denn, man hat eine Sondergenehmigung dafür. Die für diese Lampe aber zu bekommen, dürfte absolut unwahrscheinlich sein.
Weshalb diese Lampe nun nicht das notwendige E-Prüfzeichen bekommt, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Es gibt ja jede Menge Teile, die man in Deutschland umproblematisch für Fahrzeuge kaufen kann, sie aber nicht nach der STVZO zugelassen sind.
Selbst Fritz-Berger bietet die Lampe an, allerdings mit dem Hinweis: "im Bereich der StVZO nicht zugelassen."
Es sei denn, man hat eine Sondergenehmigung dafür. Die für diese Lampe aber zu bekommen, dürfte absolut unwahrscheinlich sein.
Weshalb diese Lampe nun nicht das notwendige E-Prüfzeichen bekommt, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Gemäss §49a ( Absatz 1 ) der StVZO dürfen an Kraftfahrzeugen und
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Alle "Lichttechnischen Einrichtungen" (also selbst Rückstrahler)
müssen bauartgenehmigt sein.
Die StVZO schreibt im §22a unter anderem vor, dass:
"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt
sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung
nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden,
wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen
gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das
Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom
12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."
diese Leuchten dürften auch vom Verkäufer
so nicht angeboten werden.
Oft gibt es daher solche Aussagen, wie "nicht zulässig im Gebiet der
StVZO" oder ähnlich.
Hinweise zu Lichttechnischen Einrichtungen:
Klick
ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten
lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Alle "Lichttechnischen Einrichtungen" (also selbst Rückstrahler)
müssen bauartgenehmigt sein.
Die StVZO schreibt im §22a unter anderem vor, dass:
"(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt
sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung
nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden,
wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen
gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das
Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom
12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."
diese Leuchten dürften auch vom Verkäufer
so nicht angeboten werden.
Oft gibt es daher solche Aussagen, wie "nicht zulässig im Gebiet der
StVZO" oder ähnlich.
Hinweise zu Lichttechnischen Einrichtungen:
Klick
LG Peter
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen.....
-
- Member
- Beiträge: 104
- Registriert: 21. Jun 2011, 21:55
Moin,
nee mit dem Müllauto war nur ein Späßle.....
Mein Vater ist auch stolzer Besitzer (schon 10 Jahre??) von diesen Pieplampenbirnchen.
Denke auch dass da kein ernstes Problem auch beim Tüv auf einen zukommt.
Man sollte trotzdem nicht rückwärts fahren ohne genau zu wissen was da los ist.
Beim Moped hatte ich früher einen extra Summer im Bereich der Lampenverkleidung.
nee mit dem Müllauto war nur ein Späßle.....
Mein Vater ist auch stolzer Besitzer (schon 10 Jahre??) von diesen Pieplampenbirnchen.
Denke auch dass da kein ernstes Problem auch beim Tüv auf einen zukommt.
Man sollte trotzdem nicht rückwärts fahren ohne genau zu wissen was da los ist.
Beim Moped hatte ich früher einen extra Summer im Bereich der Lampenverkleidung.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste