Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videos

Alles für das perfekte Bild
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
freetec598
Senior Member
Beiträge: 1705
Registriert: 2. Sep 2009, 10:57
Wohnort: Lkr. Kelheim

Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videos

#1 Beitrag von freetec598 » 14. Jan 2016, 09:46

Nun darf ich auch offiziell meine Dasccam mitlaufen lassen,
wenn wir unterwegs sind:

http://www.jurablogs.com/2016/01/12/kei ... cam-videos
Servus
Peter
Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,
sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde !

Breckman

#2 Beitrag von Breckman » 14. Jan 2016, 13:25

Vorsicht, Peter.
Meiner Ansicht nach nur ein Urteil im Einzelfall. Eine andere Kammer oder ein anderes Gericht kann zu einem anderen Urteil kommen.

Für mich ist das Urteil leider untauglich, da ich eine GoPro mitlaufen lasse, zeitweise nur natürlich. Die Videos kann man aber öffentlich kaum verwerten.

Benutzeravatar
freetec598
Senior Member
Beiträge: 1705
Registriert: 2. Sep 2009, 10:57
Wohnort: Lkr. Kelheim

#3 Beitrag von freetec598 » 14. Jan 2016, 18:48

Ich erinnere an eine Gerichtsverhandlung,
bei der ein PKW Fahrer einen anderen mehrmals
ausgebremst hat und auch noch frech behauptet
und angezeigt hat, dieser hätte ihn mehrmals ausgebremst.
Als der unberechtigt Beschuldigte aber sein Dashcam Video
in der Verhandlung gezeigt hat, war die Sache gelaufen,
der Beschuldigte mit Pauken und Trompeten frei
und der Kläger nicht nur wg. der Verkehrsgefährdung dran,
sondern auch wg. falscher Beschuldigung.
Vielleicht erinnert sich noch jemand von Euch an die Geschichte.
Inzwischen gibt es wohl div. solcher Urteile,
bei denen so ein Video sehr hilfreich war.
http://www.ducatoforum-wohnmobile.de/fo ... post586503
Zuletzt geändert von freetec598 am 15. Jan 2016, 13:35, insgesamt 2-mal geändert.
Servus
Peter
Nimm Dir Zeit für Deine Freunde,
sonst nimmt die Zeit Dir Deine Freunde !

Benutzeravatar
oldpitter
Senior Member
Beiträge: 7419
Registriert: 4. Nov 2007, 12:35
Wohnort: Hopsten

#4 Beitrag von oldpitter » 14. Jan 2016, 23:31

Es dürfte juristisch sehr schwer werden, die ausführliche Begründung und Abwägung des Landgerichtes BEGRÜNDET zu verwerfen
und damit zu einem anderen Urteil zu kommen.
Richtigerweise sind auch die bisher entgegen gearteten Urteile auf den jeweiligen Einzelfall beleuchtet.
Beispiel: Ein Anwalt filmt ständig und zeigt alle gefilmten Fehler an.
DIESE Beweisführung ist nicht zulässig.
Ich betone nochmal: Es ist ein Unterschied, ob die Beweisführung mittels Dashcam im Strafprozess (Staat ist Ankläger) für Bestrafung
oder im Zivilprozess (Geschädigter ist Ankläger) für Schadenersatz
erfolgen soll.
LG Peter

Junge Vögel singen von Freiheit
alte Vögel fliegen..... :lol:

Bild

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste