Womo-Steuer: Bei Nachzahlung Widerspruch !

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Mobilist
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#1 Beitrag von Mobilist » 9. Mai 2007, 06:17

Hallo Heinz,

ich lege grundsätzlich bei jedem Steuerbescheid Widerspruch ein. Kommt aus der Zeit als ich das noch von einem Steuerberater habe erledigen lassen. Gesetze ändern sich und manchmal bekommt man Nachzahlungen, leider sehr sehr selten.
Liebe Grüße von den

Mobilisten Peter & Ute

Spirit
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#2 Beitrag von Spirit » 10. Mai 2007, 19:39

Hi,

ich lege einen Widerspruch ein wenn die Nachforderung kommt. Selbst wenn das was du, @Dakota, schreibst eintritt: zahlen müßte ich. Nur wenn die Steuer unrechtmäßig ist bekommt nur Geld zurück der Widerspruch eingelegt hatte.
MfG
Cay

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#3 Beitrag von Mobilist » 11. Mai 2007, 19:48

Widerspruch schadet sicherlich nicht!

Nur wie begründen? Gibt es da Musterschreiben?
Liebe Grüße von den

Mobilisten Peter & Ute

rudirund32
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Einspruch gegen Steuerbescheid.

#4 Beitrag von rudirund32 » 6. Jul 2007, 14:34

Guten Tag allerseits

Auf meinen Einspruch erhielt ich vom zuständigen Finanzamt ein Schreiben in dem die Gesetzeslage erklährt wurde. Zum Schluss dan folgendes Zitat :
Aus dem dargelegten Gründen kann Ihr Einspruch keinen Erfolg haben.Auf die Möglichkeit der Einspruchrücknahme weise ich hin.Hierzu können Sie die beiliegende Erklährung benutzen. Ich bitte um Ihre Antwort bis spätestens 19.07.2007

Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll. Zurückziehen oder laufen lassen Ich hoffe auf einen guten Rat.
Gruß Rudirund32

rudirund32
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#5 Beitrag von rudirund32 » 7. Jul 2007, 11:18

Hallo Heinz ebenfalls Moin Moin

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort , ich werde meinen Widerspruch aufrecht erhalten .
Gruß rudirund32

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Nixus
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#6 Beitrag von Nixus » 7. Jul 2007, 11:32

Ich hoffe auch, dass die Sache noch gekippt wird. Den Bescheid über 650€ haben wir jetzt auch bekommen. Da wollen die doch tatsächlich noch kurz vorm Urlaub unsere "Teuros" haben. Wir haben jetzt erst einmal eine Ratenzahlung beantragt und den Einspruch schicken wir dann in der nächsten Woche hinterher.
Gruß Peter und Gitte

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frigo

#7 Beitrag von frigo » 7. Jul 2007, 23:56

Hallo an Alle,

ich durfte auch Nachzahlen, vorab hatte ich aber schriftlich Einspruch eingelegt, mit der Begründung, dass der ADAC derzeit die rechtliche Situation prüft und ich mich im Falle einer eventuellen Klage seitens des ADAC als Nebenkläger anhängen werde. Dann bekam ich auch einen Brief zurück, in dem die Aussichtslosigkeit meines Anliegen vorgebracht wurde, verbunden mit der Frage, ob ich meinen Einpruch aufrechterhalten möchte. Ich schrieb einfach zurück, dass der Einspruch erhalten bleibt.
Wahrscheinlich vergammel ich jetzt dort als Karteileiche, mir egal ! Hauptsache ich kann im Fall der Fälle auf etwas zurückgreifen. Bezahlt hatte ich dann mit folgendem Text (ewig langer Text, geht aber gut beim Online - Banking):
Zahlung erfolgt nur Vorläufig unter Zwang und mit Bezug auf bestehenden Einspruch. Eine mögliche spätere Rückforderung behalte ich mir vor.

Viele Grüße Sönke

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