Neues zum Einbau von Tankflaschen
Neues zum Einbau von Tankflaschen
Moin, moin,
seit Ewigkeiten wird ja heftig über die Befestigung von Tankflaschen in Reisemobilen diskutiert.
Laut Aussage des verlinkten Artikels, soll eine besondere Befestigung nach " Tankeinbaunorm" nicht notwendig sein, da entsprechende Normen nur für Gastanks für Antriebsgas gelten soll. Das wird angeblich durch eine Aussage des KBA's belegt.
Da frage ich mich nur, warum Alugas und Frau Nöfer nicht schon lange gerichtlich gegen anderslautende Prüferentscheidungen vorgegangen sind.
Das würde im Übrigen natürlich meine Haltung bestätigen. Meine Tankflasche ist nur mit den üblichen Bändseln befestigt und muss somit sowieso keine Einbaunormen erfüllen.
https://www.fluessiggas-magazin.de/arti ... nach-g607/
Gruß
Rolf
seit Ewigkeiten wird ja heftig über die Befestigung von Tankflaschen in Reisemobilen diskutiert.
Laut Aussage des verlinkten Artikels, soll eine besondere Befestigung nach " Tankeinbaunorm" nicht notwendig sein, da entsprechende Normen nur für Gastanks für Antriebsgas gelten soll. Das wird angeblich durch eine Aussage des KBA's belegt.
Da frage ich mich nur, warum Alugas und Frau Nöfer nicht schon lange gerichtlich gegen anderslautende Prüferentscheidungen vorgegangen sind.
Das würde im Übrigen natürlich meine Haltung bestätigen. Meine Tankflasche ist nur mit den üblichen Bändseln befestigt und muss somit sowieso keine Einbaunormen erfüllen.
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Rolf
Das Schlimmste an manchen Menschen ist, dass sie nüchtern sind, wenn sie nicht betrunken sind.
William Butler Yeats ( 1865 - 1939 )
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- FrankiaFan
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Das wird wohl noch einige Zeit dauern bis es eine entgültige Regelung bezüglich der Gastankflaschen, insbesondere deren Befestigung geben wird...... leider.
Dieses Thema wird ja schon seit geraumer Zeit sowohl hier als auch in anderen Foren und in Fachkreisen sehr kontrovers diskutiert. Aber solange es keine entgültige Entscheidung durch den Gesetzgeber gibt sind wir Sachkundige nach G607 an die Regelung des DVFG gebunden.
Und da steht nun mal das die Gastankflasche fest mit dem Fahrzeugrahmen verbunden sein muss und eines Belastung von 20G in Längsrichtung und 8G in Querrichtung standhalten muss. Weiter muss die Flasche fest verrohrt sein und darf nicht direkt an der Flasche befüllbar sein und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein.
Über Sinn und Unsinn dieser Regel lässt sich trefflich streiten.
Aber auf eines bestehe ich in jedem Fall wenn ich im Rahmen der Gasanlagenprüfung nach G607 auf eine Gastankflasche treffe
1. Die Gastankflasche darf nur mit Werkzeug aus dem Gaskasten zu entnehmen sein
2. bei innen liegenden Gaskästen (Kastenwagen, Gaskasten in der Heckgarege o.ä) darf die Flasche nur von aussen zu befüllt sein.
Begründung:
zu 1. Der 80%ige Füllstandstop ist nur bei senkrecht stehender Flasche wirksam
(leider gibt es immer noch so leichtsinnige Zeitgenossen die die Flasche zum Betanken aus dem Kasten entnehmen und schräg
stellen beim befüllen um diese zu 100% zu befüllen)
zu 2. Beim entnehmen der Zapfpistole stöhmt eine nicht unerhebliche Masse an Gas aus. Diese darf nicht ins innere des Fahrzeug
gelangen und ein zündfähiges Luft/Gasgemisch entstehen.
Dieses Thema wird ja schon seit geraumer Zeit sowohl hier als auch in anderen Foren und in Fachkreisen sehr kontrovers diskutiert. Aber solange es keine entgültige Entscheidung durch den Gesetzgeber gibt sind wir Sachkundige nach G607 an die Regelung des DVFG gebunden.
Und da steht nun mal das die Gastankflasche fest mit dem Fahrzeugrahmen verbunden sein muss und eines Belastung von 20G in Längsrichtung und 8G in Querrichtung standhalten muss. Weiter muss die Flasche fest verrohrt sein und darf nicht direkt an der Flasche befüllbar sein und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein.
Über Sinn und Unsinn dieser Regel lässt sich trefflich streiten.
Aber auf eines bestehe ich in jedem Fall wenn ich im Rahmen der Gasanlagenprüfung nach G607 auf eine Gastankflasche treffe
1. Die Gastankflasche darf nur mit Werkzeug aus dem Gaskasten zu entnehmen sein
2. bei innen liegenden Gaskästen (Kastenwagen, Gaskasten in der Heckgarege o.ä) darf die Flasche nur von aussen zu befüllt sein.
Begründung:
zu 1. Der 80%ige Füllstandstop ist nur bei senkrecht stehender Flasche wirksam
(leider gibt es immer noch so leichtsinnige Zeitgenossen die die Flasche zum Betanken aus dem Kasten entnehmen und schräg
stellen beim befüllen um diese zu 100% zu befüllen)
zu 2. Beim entnehmen der Zapfpistole stöhmt eine nicht unerhebliche Masse an Gas aus. Diese darf nicht ins innere des Fahrzeug
gelangen und ein zündfähiges Luft/Gasgemisch entstehen.
LG Rüdiger
Adria Matrix Plus 670 SBC
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Moin Rüdiger,
" 1. Die Gastankflasche darf nur mit Werkzeug aus dem Gaskasten zu entnehmen sein"
Da bin ich ja mal auf eine offizielle Begründung gespannt. Meine Tankflasche ist mit den üblichen Bändern befestigt und gilt somit als Ladung.
Die Art und Weise der Befüllung kann kein Punkt der Prüfung sein. Da würden wir ernsthaft aneinandergeraten.
Im Übrigen gibt es auch " Schwachmaten" , die ihre normalen Gasflaschen an Tankstellen befüllen. Somit müsste es nach deiner Logik eigentlich ein Gasflaschenverbot in Womos geben.
Gruß
Rolf
PS: Ein befreundeter Prüfer einer großen Organisation sagte mir mal: " Ich prüfe, was im gelben Prüfbuch steht. Alles andere interessiert mich nicht."
" 1. Die Gastankflasche darf nur mit Werkzeug aus dem Gaskasten zu entnehmen sein"
Da bin ich ja mal auf eine offizielle Begründung gespannt. Meine Tankflasche ist mit den üblichen Bändern befestigt und gilt somit als Ladung.
Die Art und Weise der Befüllung kann kein Punkt der Prüfung sein. Da würden wir ernsthaft aneinandergeraten.
Im Übrigen gibt es auch " Schwachmaten" , die ihre normalen Gasflaschen an Tankstellen befüllen. Somit müsste es nach deiner Logik eigentlich ein Gasflaschenverbot in Womos geben.
Gruß
Rolf
PS: Ein befreundeter Prüfer einer großen Organisation sagte mir mal: " Ich prüfe, was im gelben Prüfbuch steht. Alles andere interessiert mich nicht."
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William Butler Yeats ( 1865 - 1939 )
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Ich glaube das es den Sachkundigen für die Prüfung nicht zu interessieren hat wie das Gas in die Flaschen kommt, wer ist zum befüllen dieser Flaschen berechtigt? Ich darf mit meinem ADR/GGVS Schein einen Flüssiggastransporter fahren, darf das in den Tanks von mir transportierte Flüssiggas an Tanks abladen und darf keine 11kg Gastankflasche an einer Tanksäule befüllen. Da stimmt doch etwas nicht.
Und eine Prüfung zu verweigern weil es Leute gibt die die Flaschen beim betanken schräg halten, ist nicht rechtens. es gibt auch Menschen die Alkohol trinken und ein KFZ führen, wird dann wohl Zeit das in Deutschland die Gläser verboten werden.
Und eine Prüfung zu verweigern weil es Leute gibt die die Flaschen beim betanken schräg halten, ist nicht rechtens. es gibt auch Menschen die Alkohol trinken und ein KFZ führen, wird dann wohl Zeit das in Deutschland die Gläser verboten werden.
Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfehlbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver immerhinsu dunn als ob,
http://www.willy13.mynetcologne.de/index.html
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- FrankiaFan
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Da sind wir genau an dem Punkt angelangt den ich eigentlich vermeiden wollte.
Leider kann das nur durch eine eindeutige Regelung herbei geführt werden. Und diese wird es, meiner Meinung nach, leider so schnell nicht geben. So lange sich der Gesetzgeber, die Verbände und die Anbieter nicht einig werden und eine einheitliche Regelung treffen können wir uns hier die Köpfe heiß reden und schreiben.
Momentan gilt die Weisung an die Sachkundigen das die Gastankflasche wie ein Gastank zu behandeln ist. Und somit ist sie fest mit dem Fahrzeugrahmen zu verbinden und mit einer festen Verrohrung zu versehen. Das geht sogar soweit das die Art der Befestigung durch eine zertifizierte Karosseriewerkstatt oder zertifizierte Einbaufirma zu bescheinigen ist und die Gastankflasche in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein muss.
Das begründet sich auf die ECE R 67.01.
Ob diese hier anwendbar sein darf oder nicht, darüber muss es endlich eine Regelung geben. Momentan ist sie es, wenn auch aus meiner Sicht fälschlicher Weise (was aber auch keine Rolle spielt).
So lange die Gastankflasche nicht angeschlossen ist und der Halsrahmen auf der Flasche verschraubt ist, gilt sie als Ladung. Da stimme ich dir zu.
Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte ist, das ich die Befestigung der Tankflasche mit dem Fahrzeugrahmen bei der Prüfung vernachlässige, aber zumindest sicherstellen will das sie halbwegs Gesetzeskonform befestigt ist.
Zumal ein befüllen der Tankflasche an jeder LPG Tankstelle verboten ist. Das steht auch auf jeder Zapfsäule.
Betankung von Gasflaschen verboten!
Bitte versteht mich richtig. Ich gebe hier lediglich die momentane Weisung an die Sachkundigen wieder.
Meine private Meinung und wie ich es im Rahmen der Prüfung nach G607 halte steht nicht immer im Einklang dazu.
Leider kann das nur durch eine eindeutige Regelung herbei geführt werden. Und diese wird es, meiner Meinung nach, leider so schnell nicht geben. So lange sich der Gesetzgeber, die Verbände und die Anbieter nicht einig werden und eine einheitliche Regelung treffen können wir uns hier die Köpfe heiß reden und schreiben.
Momentan gilt die Weisung an die Sachkundigen das die Gastankflasche wie ein Gastank zu behandeln ist. Und somit ist sie fest mit dem Fahrzeugrahmen zu verbinden und mit einer festen Verrohrung zu versehen. Das geht sogar soweit das die Art der Befestigung durch eine zertifizierte Karosseriewerkstatt oder zertifizierte Einbaufirma zu bescheinigen ist und die Gastankflasche in die Fahrzeugpapiere eingetragen sein muss.
Das begründet sich auf die ECE R 67.01.
Ob diese hier anwendbar sein darf oder nicht, darüber muss es endlich eine Regelung geben. Momentan ist sie es, wenn auch aus meiner Sicht fälschlicher Weise (was aber auch keine Rolle spielt).
Die Begründung steht ja schon in der ECE R 67.01. Feste Verbingung mit dem Fahrzeugrahmen.
So lange die Gastankflasche nicht angeschlossen ist und der Halsrahmen auf der Flasche verschraubt ist, gilt sie als Ladung. Da stimme ich dir zu.
Ist es ja auch nicht. Da stimme ich dir voll und ganz zu.
Was ich damit zum Ausdruck bringen wollte ist, das ich die Befestigung der Tankflasche mit dem Fahrzeugrahmen bei der Prüfung vernachlässige, aber zumindest sicherstellen will das sie halbwegs Gesetzeskonform befestigt ist.
Zumal ein befüllen der Tankflasche an jeder LPG Tankstelle verboten ist. Das steht auch auf jeder Zapfsäule.
Betankung von Gasflaschen verboten!
Darüber wollen wir jetzt nicht ernsthaft dirkutieren
Stimmt. Aber wie die Befüllungeinrichtung am Fahrzeug verbaut ist hat den Prüfer sehr wohl zu interessieren.
Bitte versteht mich richtig. Ich gebe hier lediglich die momentane Weisung an die Sachkundigen wieder.
Meine private Meinung und wie ich es im Rahmen der Prüfung nach G607 halte steht nicht immer im Einklang dazu.
LG Rüdiger
Adria Matrix Plus 670 SBC
Man lebt ruhiger, wenn man nicht alles sagt, was man weiß, nicht alles glaubt, was man hört und über den Rest einfach nur lächelt.
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Moin Rüdiger
" Da sind wir genau an dem Punkt angelangt den ich eigentlich vermeiden wollte. " Zitat Rüdiger
Diesen oder einen ähnlichen Satz wollte ich heute auch schreiben.
Ich wollte hier mitnichten wieder eine dieser unendlichen fruchtlosen Diskussionen über Tankflaschen in Gang setzen.
Aber in deinem ersten Beitrag hast eindeutig du damit angefangen und bist eigentlich nicht auf meinen Beitrag eingegangen.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Bewegung in die Sache gekommen sein soll.
Der Vater von Frau Nöfer ( Gasfachfrau) hat mir schon vor 4 Jahren erzählt, dass die Anwendung der EU-Normen für Tankflaschen nicht gelten würde, da diese nur für Tanks, die dem Antrieb dienen würden, gelte.( Das habe ich überprüft, scheint zu stimmen.) Dies soll jetzt durch das KBA bestätigt worden sein.
Und ich frage mich weiterhin, weshalb die Hersteller und Verkäufer dieser Tankflaschen das nicht schon lange gerichtlich klären ließen.
Gruß
Rolf
PS: Ohne jetzt eine neue Diskussion zu starten: ...die Weisung an die Sachverständigen.... Auf welcher Grundlage?
" Da sind wir genau an dem Punkt angelangt den ich eigentlich vermeiden wollte. " Zitat Rüdiger
Diesen oder einen ähnlichen Satz wollte ich heute auch schreiben.
Ich wollte hier mitnichten wieder eine dieser unendlichen fruchtlosen Diskussionen über Tankflaschen in Gang setzen.
Aber in deinem ersten Beitrag hast eindeutig du damit angefangen und bist eigentlich nicht auf meinen Beitrag eingegangen.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Bewegung in die Sache gekommen sein soll.
Der Vater von Frau Nöfer ( Gasfachfrau) hat mir schon vor 4 Jahren erzählt, dass die Anwendung der EU-Normen für Tankflaschen nicht gelten würde, da diese nur für Tanks, die dem Antrieb dienen würden, gelte.( Das habe ich überprüft, scheint zu stimmen.) Dies soll jetzt durch das KBA bestätigt worden sein.
Und ich frage mich weiterhin, weshalb die Hersteller und Verkäufer dieser Tankflaschen das nicht schon lange gerichtlich klären ließen.
Gruß
Rolf
PS: Ohne jetzt eine neue Diskussion zu starten: ...die Weisung an die Sachverständigen.... Auf welcher Grundlage?
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William Butler Yeats ( 1865 - 1939 )
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Was ich nicht verstehe ist, warum der Gas-verband nicht einfach einen Lehrgang anbietet wo die Sachkenntnis zum befüllen der Tankflasche vermittelt wird, so könne der Verband mal wieder Einnahmen tätigen und für viele wäre das Problem beseitigt.
Nochmal zu den hier gemachten Äußerungen,
Ob auf der Zapfsäulen was steht oder nicht, ein Verbot welches Strafrechtlich verfolgt wird gibt es nicht!
Noch nicht mal die Sachkundigen die die Bescheinigung ausstellen dürfen, dürfen nach Meingnug des Verbandes die Tankflaschen füllen!
Dann wenn ich lese,".....Halsrahmen auf der Flasche verschraubt ist..." was ein Blödsinn, tausende grauer Flaschen besitzen diesen Halsrahmen auch nicht!
Hier geht es doch nur darum das der Verband seine Wichtigkeit untermauern will, und solange dort jeder, der weiß wie eine Eisensäge aussieht an einem WE den Sachkundelehrgang machen kann und dann Gasanlagen prüfen darf solange ist der Verein für mich nicht besser als ein Kegelclub an dessen Vorgaben ich mich nicht halten werde.
Nochmal zu den hier gemachten Äußerungen,
Ob auf der Zapfsäulen was steht oder nicht, ein Verbot welches Strafrechtlich verfolgt wird gibt es nicht!
Noch nicht mal die Sachkundigen die die Bescheinigung ausstellen dürfen, dürfen nach Meingnug des Verbandes die Tankflaschen füllen!
Dann wenn ich lese,".....Halsrahmen auf der Flasche verschraubt ist..." was ein Blödsinn, tausende grauer Flaschen besitzen diesen Halsrahmen auch nicht!
Hier geht es doch nur darum das der Verband seine Wichtigkeit untermauern will, und solange dort jeder, der weiß wie eine Eisensäge aussieht an einem WE den Sachkundelehrgang machen kann und dann Gasanlagen prüfen darf solange ist der Verein für mich nicht besser als ein Kegelclub an dessen Vorgaben ich mich nicht halten werde.
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- FrankiaFan
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Du möchtest also noch mehr Sanktionen?
Ich habe hier lediglich die Weisung und die Regeln des Deutschen Gasverbandes wieder gegeben.Willy13 hat geschrieben: ↑18. Dez 2019, 12:54Dann wenn ich lese,".....Halsrahmen auf der Flasche verschraubt ist..." was ein Blödsinn, tausende grauer Flaschen besitzen diesen Halsrahmen auch nicht!
Hier geht es doch nur darum das der Verband seine Wichtigkeit untermauern will, und solange dort jeder, der weiß wie eine Eisensäge aussieht an einem WE den Sachkundelehrgang machen kann und dann Gasanlagen prüfen darf solange ist der Verein für mich nicht besser als ein Kegelclub an dessen Vorgaben ich mich nicht halten werde.
Solltest du mich mit den o.a. Personen gemeint haben...... Auf persönliche Angriffe stehe ich überhaupt nicht.
Dies bitte ich in Zukunft hier in diesem Forum zu unterlassen.
LG Rüdiger
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- FrankiaFan
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Flaschen dürfen ausschließlich im Füllwerk befüllt werden und müssen dazu dem Flaschenkasten ohne die Verwendung von Werkzeug leicht entnommen werden können. D.h., Flaschen dürfen nicht mittels verschraubter Stahlbänder befestigt werden und eine Vorrichtung zum Befüllen im eingebauten Zustand ist nicht zulässig.
Brenngastanks in Flaschenform (sogenannten Tankflaschen) sind den übrigen Flüssiggastanks (Brenngastanks) in Fahrzeugen gleichgesetzt und müssen den technischen Anforderungen nach ECE R 67.01, Teil I, Anhang 10 entsprechen.
Nach DIN EN 1949 gelten für den Einbau von Flüssiggastanks die Anforderungen der DIN EN 12979 bzw. ECE R 67.01. Teil II, Abschnitt 17 u.a. wird dort geregelt:
- Anforderung an die Befestigung hinsichtlich der Aufnahme von Kräften
- Feste Verrohrung der Tanks
LG Rüdiger
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Moin Rüdiger,
ich verweise nochmal auf meine Beitrag 6.
Ich wollte und will hier keine Diskussion starten und habe auch nicht damit angefangen. Das von dir hier anfgeführte Regelwerk ist mir aus zahlreichen Beiträgen in unterschiedlichen Foren bekannt.
Gruß
Rolf
ich verweise nochmal auf meine Beitrag 6.
Ich wollte und will hier keine Diskussion starten und habe auch nicht damit angefangen. Das von dir hier anfgeführte Regelwerk ist mir aus zahlreichen Beiträgen in unterschiedlichen Foren bekannt.
Gruß
Rolf
Das Schlimmste an manchen Menschen ist, dass sie nüchtern sind, wenn sie nicht betrunken sind.
William Butler Yeats ( 1865 - 1939 )
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- FrankiaFan
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Hallo Rolf,
dann beenden wir doch hier die Diskussion.
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LG Rüdiger
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Gerne doch!FrankiaFan hat geschrieben: ↑19. Dez 2019, 13:27Hallo Rolf,
dann beenden wir doch hier die Diskussion.
Gruß
Rolf
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Re: Neues zum Einbau von Tankflaschen
Ich möchte keine Sanktionen, aber ich lasse mir nur etwas verbieten vom Gesetzgeber, und nicht von einem Verein!
Ich habe auch niemand hier im Forum persönlich angesprochen, ich habe wie jeder feststellen kann den Gasverein als Kegelclub bezeichnet, und niemanden beleidigt oder gar angegriffen.
Dieser Verein ist vom Staat nur beauftragt die Gasprüfungen an den Gasanlagen abzunehmen, mehr nicht. kommt sich aber sehr wichtig vor.
Ich habe auch niemand hier im Forum persönlich angesprochen, ich habe wie jeder feststellen kann den Gasverein als Kegelclub bezeichnet, und niemanden beleidigt oder gar angegriffen.
Dieser Verein ist vom Staat nur beauftragt die Gasprüfungen an den Gasanlagen abzunehmen, mehr nicht. kommt sich aber sehr wichtig vor.
Ne schöne Jrooß ahn all die, die unfehlbar sinn, vun nix en Ahnung hann, die ävver immerhinsu dunn als ob,
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